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Hier finden Sie alles rund um die Bauleistungsversicherung

Einen umfassenden Schutz gegen Risiken, die am Gebäude bzw. dem Grundstück während der Bauphase entstehen, bietet die Bauleistungsversicherung. Jede Baufirma und jeder Handwerker auf einer Baustelle ist grundsätzlich für Schäden selbst verantwortlich. Jedoch nur, solange sie den entsprechenden Bauabschnitt bearbeiten. Nach Abnahme einer erbrachten Teilleistung geht das Risiko auf den Bauherren über.

Folgende Sachen sind versichert:

  • Baustoffe und Bauteile
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund und Bodenmassen

Folgende Gefahren müssen ausdrücklich versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag sowie durch Löschen oder Niederreißen von Bauteilen im Rahmen der Löscharbeiten;
  • Diebstahl von Baumaterialien und Bauteilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind

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Informationen zur Bauleistungsversicherung

Mit einer Bauleistungsversicherung sichern Sie als Bauherr die für den Bau notwendigen Leistungen und die dazugehörigen Baustoffe und Bauteile gegen unvorhersehbare Gefahren ab.

In der Bauleistungsversicherung wird Entschädigung an unvorhergesehenen eingetretenen Schäden an Bauleistungen und versicherten Sachen geleistet.

Unvorhersehbar sind insbesondere

  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse
  • Schäden durch Vandalismus

 
Grundsätzlich ist jede Baufirma und jeder Handwerker, der auf der Baustelle arbeitet, für Schäden selbst verantwortlich. Dies gilt aber nur, solange sie an dem entsprechenden Bauabschnitt tätig sind. Nach Abnahme der Gewerke (Rohbau, Heizung ... ) ist der Bauherr dafür verantwortlich.

Die versicherten Schäden werden ersetzt, egal ob sie zulasten des Bauherren oder der am Bau beteiligten Firmen und Handwerker gehen. Die am Bau beteiligten Firmen und Handwerker, die das Schadenrisiko vor der Abnahme tragen, sind also mitversichert.

Das Haftpflichtrisiko kann über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherrn oder vom Bauunternehmen abgeschlossen werden.

Sie sollten sich bei Abschluss des Bauvertrags erkundigen, ob das Bauunternehmen für Ihr Bauvorhaben eine Versicherung abgeschlossen hat oder abschließen wird.

Die Bauleistungsversicherung, schützt, Sie als Bauherr vor den finanziellen Folgen der versicherten unvorhersehbaren Ereignisse, die ggf. das gesamte Bauvorhaben gefährden. Nach Abschluss brauchen Sie als Bauherr nicht befürchten, dass im Schadenfall Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen darüber auftreten, wer den Schaden bezahlen muss.

Die Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung.

Eine Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigung oder Zerstörung) an versicherten Bauleistungen oder sonstigen versicherten Sachen.

Mitversichert sind:

  • Sturm
  • Hagel
  • Höhere Gewalt
  • Elementarereignisse, wie Erdbeben oder Erdrutsch, un- und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Wolkenbruch oder Überschwemmung durch außergewöhnliche Hochwasser)
  • Stark anhaltender Frost
  • Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
  • Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Bauarbeitern
  • mut- und böswillige Beschädigung und Zerstörung durch Dritte
  • Der Diebstahl, mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile, kann nur gegen Beitragszuschlag versichert werden.
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind über die Feuer-Rohbauversicherung zu versichern.

 

Unvorhergesehen sind Schäden, die weder Sie noch der beauftragte Unternehmer oder deren Repräsentanten rechtzeitig vorhergesehen haben oder mit dem jeweils erforderlichen Fachwissen hätten hervorsehen können.

 

Beispiel: Unvorhersehbar Schadeneintritt:

Die Wettervorhersage verspricht Sonnenschein, doch es fängt plötzlich an zu Gewittern und der Dachstuhl wird durch einen Blitz in Brand gesetzt.

Es besteht Versicherungsschutz.

 

Beispiel: Vorhersehbarer Schadeneintritt

Die Wettervorhersage kündigt Starkregen mit Überschwemmungsgefahr an. Es regnet innerhalb kurzer Zeit 90 Liter pro Quadratmeter. Durch den Regen wird die Baugrube überschwemmt und bringt die Mauern zum Einsturz.


Es besteht kein Versicherungsschutz, denn die Baufirma hätte aufgrund der Wettervorhersage den Bau entsprechend sichern können.

Wird zum Beispiel der frisch gegossene Estrich, nach einem Gewitter durch eindringendes Wasser unbrauchbar, fällt das unter die versicherten Sachen.

Zu den versicherten Sachen gehören alle Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für den Rohbau, Ausbau oder für den Umbau des in der Versicherungspolice genannten Gebäudes bzw. des Baugrundstückes.

Die Bauleistungsversicherung ersetzt die Kosten, die der Bauherr aufwenden muss, um den Schadenort zu räumen und den Zustand vor Eintritt des Schadens wieder herzustellen.

Bei Brand oder Überschwemmungsschäden können die Kosten, für die Räumung des Schadenortes und die Entsorgung, der zerstörten Gegenstände, empfindliche Summen erreichen.

In der Bauleistungsversicherung besteht kein Versicherungschutz für folgende Gefahren:

  • Mängel der versicherten Bauleistungen und sonstiger versicherter Sachen.
  • Diebstahl oder Verlust ( Abhandenkommen ) mit dem Gebäude nicht fest verbundener Sachen
  • Schäden an Glas-, Metall-, Kunstofföberflächen und Fassadenplatten, sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen.
  • Verstösse des Unternehmers gegen anerkannte Regeln der Technik bei Frost, Gründungen, Wasserhaltung und Bauunterbrechung
  • Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen,Streik, Aussperrung und behördliche Beschlagnahmungen
  • Kernenergie 
  • Die Risiken Brand, Blitzschlag und Explosion sind über die Feuer-Rohbauversicherung zu versichern.

Nicht versicherte Sachen in der Bauleistungsversicherung

  • maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • bewegliche und sonstige als nicht wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, wie Ausrüstungen, Zubehör und Erstazteile
  • Kleingeräte und Werkzeug
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen, Schalwagen, und Vorbaugeräte, ferner Baubüros, Baubuden, Baubaraken, Werkstätten, Magazine, Labore und Gerätewagen.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Akten, Zeichnungen und Pläne

Eine Entschädigung wird nur geleistet für Schäden, die innerhalb des im Versicherungsschein als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereichs aufgetreten sind.

Sind mehrere voneinander getrennte Plätze als Baustelle bezeichnet, so gelten die Transportwege zwischen diesen Plätzen nur dann als Versicherungsort, wenn dies besonderes vereinbart wurde.

Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet, die gesamten Bauleistungen, einschließlich aller Baustoffe und Bauteile, zu versichern, und zwar auch dann, wenn das Bauvorhaben nachträglich erweitert wird.

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus:

  • Den versicherten Bauleistungen und den mitversicherten Sachen aus deren gesamten Herstellungskosten, einschließlich der Stundenlohnarbeiten und einschließlich des Neuwertes, der durch die Bauunternehmen gelieferten Baustoffe und Bauteile.
  • Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist die Mehrwertsteuer in die Versicherungssumme miteinzubeziehen.
  • Baustoffe und Bauteile, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, sind zum Neuwert inkl. der Kosten für die Lieferung und das Abladen zu bewerten.
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.

In die Berechnung der Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung werden folgenden Punkte nicht mit einbezogen:

  • Die nicht versicherten Kosten und Leistungen der Bauleistungsversicherung sowie die Grundstücks - und Erschließungskosten.
  • Des Weiteren die Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, die Finanzierungskosten und die behördlichen Gebühren.

Sollten sich während der Bauphase Änderungen bezüglich der Versicherungssumme ergeben, sollten Sie den Versicherer davon in Kenntnis setzen. Grundsätzlich empfehlen wir die Versicherungssumme bei Abschluss etwas höher als benötigt anzusetzen.

Der Beitrag der Bauleistungsversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme.

Die Prämien bewegen sich zwischen 119 € und 300 € für Massivhäuser und Fertighäuser. Die Prämienunterschiede resultieren zum einen durch den Versicherungsumfang und die speziellen Sondertarife der einzelnen Versicherer.

Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, sollten Sie folgendes beachten:

Lassen Sie sich dabei ggf. von unseren Mitarbeitern beraten. Stimmen die für die Risikobewertung notwendigen Angaben.

  • Prüfen Sie, welche Risiken Sie abdecken möchten
  • Ist die Versicherungssumme korrekt ermittelt worden?
  • Haben Sie ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt?
  • Bei der Antragsstellung sollten Sie darauf achten, alle Ihnen bekannten Umstände anzugeben, die für die Übernahme des Risikos relevant sind.
  • Nach Antragstellung dürfen Sie ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten.

Was sollten Sie während der Laufzeit beachten?

Durch unplanmäßige Ereignisse kann es zu nachträglich nötig Änderungen oder Erweiterungen (Mehrkosten) auf der Baustelle kommen.

Sofern sich Änderungen bezüglich der Risiken oder der Versicherungssumme ergeben, sollten Sie diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

Kündigung der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, die Sie für das Objekt bzw. für den Um- oder Anbau separat abschließen müssen, ist bei vielen Versicherern auf zwei Jahre befristet.

Nach zwei Jahren oder nach Beendigung der Bauarbeiten (nach Beendigung der Baumaßnahme sollten Sie den Versicherer benachrichtigen) erlischt der Vertrag automatisch und muss daher nicht extra von Ihnen gekündigt werden. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist ein Einmalbeitrag und gilt für die gesamte Versicherungsdauer.

Unser Tipp: 

Vor dem Abschluss der Bauleistungsversicherung sollten Sie sich erkundigen, ob das für den Bau beauftrage Unternehmen bereits eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat oder diese noch abschließen wird.

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