Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt im Schadenfall alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind.
In Deutschland besitzen drei Viertel aller Haushalte eine Hausratversicherung und das ist auch gut so - denn alle vier Minuten wird in Deutschland ein Wohnungseinbruch verübt. 2012 stieg die Zahl der Einbrüche auf 140.000. Durchschnittlich wird ein Schaden von 3.300 Euro verursacht. Die Aufklärungsquote solcher Delikte liegt lediglich bei 16,2 Prozent.
Aber auch Rohrbrüche, geplatzte Schläuche und Brände stellen keine Seltenheit dar. Im Schnitt kommt es jährlich zu 1,5 Millionen Leitungswasserschäden und 200.000 Brandschäden. Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser Schäden.
Die Hausratversicherung umfasst den gesamten Hausrat, dazu gehören unter anderem: Antiquitäten, Balkon- und Gartenmöbel, Bekleidung, Beleuchtungskörper, Brennstoffvorräte, Bücher, Campingausrüstung, Fahrräder, Film- und Fotoausrüstung, Gartengeräte, Gläser, Werkzeuge, Essens- und Getränkevorräte, Haustiere, Möbel, Spielsachen, Spiel- und Sportgeräte, Teppiche, Vasen
Versicherte Gefahren
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Mit unserem Versicherungsvergleich Hausratversicherung finden Sie schnell und einfach eine günstige Versicherung nach Ihren Anforderungen. Sie können die Hausratversicherungen online berechnen, vergleichen und abschließen.
Informationen zu Hausratversicherung
Zum Hausrat gehören alle Sachen (ausgenommen Handelsware), die sich in Ihrer Wohnung befinden, auch wenn sie Ihnen nicht gehören, wie zum Beispiel:
- die Wohnungseinrichtung (Bilder, Lampen, Möbel, Spiegel, Teppiche usw.)
- Textilien und Ledersachen aller Art (Bekleidung, Gardinen, Schuhe, Vorhänge, Wäsche, usw.)
- Elektro- und Gasgeräte (Allesschneider, Bohrmaschine, Computer, Fernsehgerät, Föhn, Kaffeemaschine, Küchenherd, Rasierapparat, Stereoanlage, Telefon, Uhren, Videokamera, Waschmaschine, Wäschetrockner, Zahnbürste usw.)
- Arbeitsgeräte, Bargeld, Bestecke, Bücher, CDs, Ess- und Kaffeeservice, Fotoalben und -apparate, Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische), Hobbygeräte und -werkzeuge, Musikinstrumente, Sammlungen aller Art, Schallplatten, Schmuck, Sparbücher, Spiele, Wertpapiere und vieles mehr
- Badewanne, Badeofen, Waschbecken und sonstige Installationen und Gebäudebestandteile, die Sie als Mieter oder als Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben
- Lebens- und Genussmittel (Brot, Gemüse, Getränke, Gewürze, Kaffee, Kartoffeln, Konserven, Mehl, Tee, Zucker, Zwiebeln usw.)
Unter der Voraussetzung, dass der Versicherer keine Unterversicherung anrechnen muss, erhalten Sie vom Versicherer
- den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen
- die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungspreis bei beschädigten Sachen. Restwerte werden angerechnet
- den für Sie erzielbaren Verkaufspreis bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren.
- Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist begrenzt.
Nähere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. - Durch den Versicherungsfall zusätzliche entstehende Kosten, z.B. für das Aufräumen Ihrer Wohnung oder für die Unterbringung in einem Hotel usw., fallen unter die versicherten Kosten. Die vollständige Aufzählung der versicherten Kosten finden Sie in den Bedingungen zur Hausratversicherung.
Damit es nach im Schadenfall keine Probleme gibt, sollten Sie folgendes beachten:
- Beantworten Sie alle Antragsfragen vollständig und richtig.
- Setzen Sie die Versicherungssumme so fest, dass der Betrag ausreicht, Ihren gesamten Hausrat zum heutigen Neuwert wiederzubeschaffen.
- Künftige Preissteigerungen werden dann vom Versicherer durch Summen- und Beitragsanpassungen aufgrund des entsprechenden vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexes berücksichtigt.
- Wenn Sie mindestens die vom Versicherer je Quadratmeter Wohnfläche empfohlene Versicherungssumme vereinbaren, verzichtet der Versicherer, im Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Dies gilt allerdings nur so lange, bis Sie eine Summenanpassung ablehnen. Danach würde bei nicht ausreichender Versicherungssumme die Entschädigung anteilig gekürzt.
Eine Versicherung, die alle denkbaren Risiken umfasst, gibt es nicht. Im Rahmen der Hausratversicherung können außergewöhnliche Risiken, die nur auf wenige Personen zutreffen, nicht mitversichert werden. Denn ein Einschluss würde zu sehr hohen Prämien führen.
Nicht versichert sind in der normalerweise ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen u.a. Schäden:
- die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen
- die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen
Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion erstreckt sich nicht auf
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion sind. Es sei denn, Überspannungsschäden sind ausdrücklich in Ihrem Vertrag mitversichert.
Der Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub erstreckt sich nicht
- auf vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder von Personen die bei Ihnen wohnen.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf
- Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer
- Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Schwamm
Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich nicht auf
- Schäden durch Sturmflut
- Lawinen oder Schneedruck
- Eindringen von Regen, Hagel
- Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster
Versicherungsschutz in der Hausratversicherung besteht:
- In Ihrer im Versicherungsschein angegebenen Wohnung
- In Ihrer neuen Wohnung, wenn Sie umgezogen sind
- während des Umzugs, längstens jedoch für 3 Monate nach Umzugsbeginn, in beiden Wohnungen
- In den zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller- und Speicherräumen
- In Nebengebäuden auf demselben Grundstück
- In Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet
Vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung, wenn versicherte Sachen zum Beispiel
- Zur Reinigung oder zur Reparatur gegeben werden
- Sich am Arbeitsplatz befinden
- Auf Reisen mitgenommen werden. Die Entschädigung ist auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Lawinen besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Glasversicherung Vergleich
Über den Nutzen einer Glasversicherung wird häufig gestritten, aber manches spricht dafür, die Verglasung eines Hauses zu versichern. Als großer Unterschied zu den meisten Versicherungen zahlt die Glasversicherung auch bei Fahrlässigkeit.
Die meisten Gesellschaften versichern folgende Gläser:
- Gebäudeverglasungen: Fenster, Türen, Balkontüren, Terrassentüren, Glaswände, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Glasdächer, Brüstungen von Balkonen und Terrassen, Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilgläser
- Sonnenkollektoren (keine Solarzellen)
- Duschkabinen
- Mobiliarverglasungen von Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasscheiben von Bildern, Glasplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Kaminen, Elektro- und Gasgeräten
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben