Bauherrenhaftpflicht Vergleich
Auf Baustellen lauern jede Menge Gefahrenquellen – auch bei größter Vorsicht. Bei einem Unfall am Bau haftet der Bauherr für Gesundheits- und Sachschäden. Auch ein Schild mit der Aufschrift „Baustelle – Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder“ schützt Sie als Bauherr nicht vor der gesetzlichen Verpflichtung zum Schadenersatz.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird einmalig bezahlt. Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflichtversicherung beginnt mit der einmaligen Beitragszahlung und endet entweder mit dem Ende der Bauarbeiten oder nach maximal zwei Jahren. Der Vertrag läuft danach automatisch aus, sodass Sie den Vertrag nicht zusätzlich kündigen müssen.
Das leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Prüfung von Rechtslage
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche
- Privathelfer der Bauherren sind mitversichert
Bauherrenhaftpflicht Informationen
Auf einer Baustelle existieren viele Gefahren und Risiken, die oft unterschätzt werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher für Sie als Bauherr unerlässlich.
Als Bauherr sind Sie während der Bauphase für Ihre Baustelle verantwortlich und haben folgende Pflichten:
- Auswahlpflicht des Bauherrn
- Verkehrssicherungspflicht der Bauherrn
- Überwachungspflicht des Bauherrn
Sie sind verpflichtet, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen. Weiterhin haben Sie eine Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle. Wichtig ist auch die Auswahl und Koordination der Handwerker, des Architekten und des Bauleiters, um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten zu gewährleisten. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, werden Sie für Schäden, die anderen Personen im Rahmen des Bauvorhabens entstehen, verantwortlich gemacht.
Ein Bauvorhaben erfordert Versicherungsschutz, ob Neubau, Anbau oder Umbau eines Hauses.
Laut BGB sind Sie als Bauherr verpflichtet, für Schäden, die durch die Baustelle entstehen, aufzukommen.
Als Bauherr ist derjenige zu bezeichnen, der einen Neubau errichtet, ein Haus oder eine Wohnung saniert oder an einer vorhandenen Immobilie An- oder Umbauten vornehmen lässt.
Unser Tip vor dem Abschluss:
Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie die genauen Baukosten kennen und prüfen, ob die Summe ggf. über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, denn in vielen Privathaftpflichtversicherungen ist die Bauherrenhaftpflicht bis zu einer festgelegten Summe mitversichert (abhängig vom Versicherer zwischen 30.000 € - 200.000 € Bausumme).
Sollte die Summe in der Privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreichend sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Bauherrenhaftpflicht unbedingt.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen eines Bauvorhabens an Sie herangetragen werden.
Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe die Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Sollte dies der Fall sein, wird der Schaden vom Versicherer reguliert.
Sollten die Schadensersatzansprüche nicht gerechtfertigt sein, wehrt der Haftpflichtversicherer die Ansprüche ab. Kommt es zu einem Rechtstreit, führt der Versicherer den Prozess und übernimmt die Kosten dafür.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet im Regelfall für Schäden, die Dritten durch das Bauvorhaben zugefügt werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Versicherungsschutz wird nur dann gewährt, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Versicherte Schadenbeispiele sind:
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
- mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
- vereister Bürgersteig vor dem Neubau
- Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- Schäden am eigenen Bauwerk
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Dingen
Nicht versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch:
- Einwirkung von Temperatur
- Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge (zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub)
- Abwässer
- Senkung von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Bauwerkes oder eines Teils davon)
- Erdrutschungen
- Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
- Veränderung der Grundwasserverhältnisse
Sollten Sie selbst einen Bauberuf ausüben und verschiedene Gewerke selbst ausführen wollen, so ist die Mitversicherung der selbst vorgenommenen Bauausführungen unter die Rubrik "Bauen in eigener Regie" bzw. Eigenleistungen möglich.
Damit Schadenersatzansprüche, die durch Selbsthilfe am Bau entstehen, mitversichert werden, ist es erforderlich, dass Sie dieses Zusatzrisiko angeben bzw. es im Rahmen Ihrer Eigenleistungen versichert ist.
Versicherte Schadenbeispiele sind:
- Der Bauherr (Versicherungsnehmer) deckt sein Dach selbst. Ein Dachziegel fällt dabei hinunter und verletzt einen Besucher.
- Ein Bauhelfer baut ein Gerüst auf, um den Dachfirst zu streichen. Das Gerüst fällt zusammen und beschädigt das vor dem Haus parkende Auto des Nachbarn.
- Sollte der Bauhelfer selbst einen Personenschaden erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig (mögliche Regressansprüche der Berufsgenossenschaft aber sind versichert).
Das gesamte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko ist für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert.
Das bedeutet, dass eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück entfallen kann bzw. eine solche nicht erforderlich ist, wenn Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder abschließen wollen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko durch seine Privathaftpflichtversicherung versichert ist. Wenn es sich um ein vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt für das im Versicherungsschein genannte Grundstück.
Sondertarife und Deckungskonzepte sind vom Versicherungsmakler in Zusammenarbeit mit dem Versicherer speziell entwickelte oder rabattierte Versicherungsprodukte.
Diese unterscheiden sich von der normal angebotenen Bauherrenhaftpflichtversicherung durch bessere Leistungen und /oder einen speziell eingeräumten Rabatt des Versicherers. Die Sondertarife und Deckungskonzepte werden in den meisten Fällen nicht direkt vom Versicherer angeboten. Der Name des Versicherers soll auf besonderen Wunsch vieler Gesellschaften bei diesen Tarifen nicht auf den ersten Blick erkennbar sein, da diese Tarife aufgrund der besonderen Vereinbarung (Vertragsumfang oder Rabatt) über den eigenen Außendienst nicht angeboten werden können.
Damit der Schadenfall der Bauherrenhaftpflichtversicherung schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann, sollten Sie folgendes tun:
- Benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer oder melden den Schaden per E-Mail oder telefonisch bei uns.
- Melden Sie schriftlich, per Post oder E-Mail jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
- Schildern Sie bitte ganz genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben.
- Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten (nie) und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab. In diesem Fall gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
- Erheben Sie umgehend Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
- Informieren Sie den Versicherer umgehend von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens beim Versicherer ein.
- Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Die Versicherungsbedingungen der Bauherrenhaftpflicht unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif.
Auf den Produktseiten der Angebote und auf der Ergebnisseite des Bauherrenhaftpflicht Vergleichs finden Sie die Bedingungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung und den Sondertarifen der einzelnen Anbieter.