Haftpflichtversicherung
Hier finden Sie alles rund um die Haftpflichtversicherung.
Die wohl wichtigste Versicherung für jedermann stellt die Haftpflichtversicherung dar. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen.
Ein großer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung ist, dass man diese auch als Familienhaftpflichtversicherung abschließen kann. Das heißt, die Familienhaftpflicht schützt nicht nur denjenigen, der die Versicherungspolice unterschrieben hat, sondern auch seine Angehörigen.
Dazu zählen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner bzw. Lebensgemeinschaft, sofern im Vertrag eingetragen
- Kinder im selben Haushalt (min. bis zur Volljährigkeit)
- ggf. Haushaltshilfen, Gärtner und Babysitter
Ein einfaches Beispiel für Hausbesitzer: Ein Passant kommt im Winter vor einem Grundstück zu Fall, weil der Gehweg nicht geräumt war und bricht sich das Bein. Da der Hausbesitzer seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist, haftet er für die gesamten Kosten der Behandlung und eventueller Folgeschäden.
Bevor Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, lohnt sich ein Angebotsvergleich, denn die Höhe der Beiträge variieren je nach Anbieter. Befragen Sie unseren Online Vergleichsrechner und erfahren Sie, welche Haftpflichtversicherung Ihnen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Haftpflicht Informationen
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
Ansprüche können z. B. entstehen, wenn
- Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen
- ein Besucher in Ihrer Wohnung infolge Bodenglätte hinfällt
- ein Passant vor Ihrem Haus wegen Glatteis stürzt
- Ihr Hund den Nachbarn beißt
- Öl aus Ihrem Tank im Grundwasser versickert
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.
Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
- Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Korrekt ist, dass die Versicherung nicht bezahlen muss, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht
Versichert ist je nach Umfang des Vertrages Ihre gesetzliche Haftpflicht, z.B. als
- Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren
- Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbetreibender/Betriebsinhaber
- Diensthaftpflicht für Beamte, Angestelle im öffentlichen Dienst oder Polizeibeamte
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Umwelt-Haftpflichtversicherung für Besitzer eines Öltanks
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
- Hundehalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer
- Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger
- Privathaftpflichtversicherung für Privatperson
- Pferdehalterhaftpflichtversicherung für Pferdebesitzer
- Sportboothaftpflichtversicherung für Bootsbesitzer
- Vermögenschadenhaftpflicht für Privatpersonen, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (teilweise mitversichert)
- Schäden wegen Abhandenkommens von Sachen
- Schäden, die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder)
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch bestimmter Kraftfahrzeuge, bestimmter Luft- oder Wasserfahrzeuge herbeigeführt werden (dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss)
Als Versicherungsnehmer sind Sie der Vertragspartner des Versicherers. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag. Die Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer.
Mitversichert sind z.B. in der
- Privat-Haftpflichtversicherung: der Ehegatte, die minderjährigen und die noch in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kinder
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung: der Tierhüter
- Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung: der Hausmeister
- Betriebs-Haftpflichtversicherung: die Betriebsangehörigen.
Der Kreis der mitversicherten Personen richtet sich nach dem versicherten Risiko und ist in den Risikobeschreibungen genau aufgeführt.
Bitte beachten Sie aber:
In der Haftpflichtversicherung sind nicht Schäden versichert, die Sie oder mitversicherte Personen selbst erleiden, sondern Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die Sie oder die mitversicherten Personen anderen zufügen.
Die Haftpflichtversicherung gilt normalerweise in Deutschland.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland – dort allerdings befristet. Wer sich länger im Ausland aufhält, muß mit seinem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt dann nicht nur während Urlaubsreisen, sondern auch auf Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen.
- Hundehaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Pferdehaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Sportboothaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Wassersporthaftpflichtversicherung
gelten (zeitlich begrenzt) für Auslandsaufenthalte auf der ganzen Welt.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme (Deckungssumme).
Diese Versicherungssumme sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, liegen zwischen 1 Mio. € und 15 Mio. €. Die Versicherungssumme kann aber, aus dem Angebot des Versicherers, von Ihnen als Versicherungsnehmer frei gewählt werden.
Wir empfehlen als Mindestversicherungssumme einen Vertrag mit 3 Mio. € Versicherungssumme.
Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind.
Lassen Sie sich dabei ggf. von unseren Mitarbeitern beraten. Stimmen die für die Risikobewertung notwendigen Angaben
- z.B. Art des Betriebes und Anzahl der beschäftigten Personen bei der Betriebshaftpflichtversicherung
- Bruttojahresmietwert bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Art und Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Fassungsvermögen des Öltanks bei der Gewässerschaden-/Umweltversicherung)?
- Haben Sie ausreichend hohe Deckungssummen gewählt?
Damit Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten Sie folgendes beachten:
- Zahlen Sie bitte pünktlich den Beitrag, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
- Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z.B. Anschaffung eines Hundes, eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes
Damit der Schadenfall schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann, sollten Sie folgendes tun:
- Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Versicherer oder melden Sie den Schaden per Mail oder telefonisch bei uns.
- Melden Sie schriftlich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
- Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben.
- Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab.
Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! - Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
- Informieren Sie den Versicherer umgehend von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein.
- Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Eine personengebundene Haftpflichtversicherung z.B. als Arzt, Architekt, Lehrer usw. ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers erloschen.
Für die Privat - Haftpflichtversicherung gilt nach dem Tod des Versicherungsnehmers folgendes:
- Der Schutz für den mitversicherten Ehegatten und/oder unverheiratete Kinder besteht bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte den nächsten Beitrag wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag fort.
- Beim Verkauf eines Tieres (z.B. Hund, Pferd, Pony) erlischt die Tierhalter - Haftpflichtversicherung und der neue Besitzer bleibt ohne Versicherungsschutz.
- Beim Verkauf eines Grundstückes erlischt die Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung mit dem Tage, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
- Bei vollständigem und dauernden Wegfall des versicherten Risikos erlischt der Versicherungsschutz. Es kann jedoch eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Hierdurch sind Schäden versichert, deren Ursache im ursprünglich versicherten Zeitraum liegt, die Schäden jedoch erst nach Erlöschen des Vertrages eintreten.
- Betriebs - Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Erwerber über. Dieser hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.
- Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
- Bei Änderung der Rechtsform von z.B. Personen- zu Kapitalgesellschaft ist Besitzwechsel eingetreten und damit eine Kündigungsmöglichkeit gegeben.
- Im Erbfalle (Ableben des Versicherungsnehmers) kann der Rechtsnachfolger (Erbe) nicht kündigen. Die Versicherung muss übernommen werden. Eine Kündigung ist nur zum Ablauf möglich.
In jeder Privathaftpflichtversicherung, privaten Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung, ist das sogenannte Gewässerschaden - Restrisiko beitragsfrei mitversichert.
- Sind Sie privater Besitzer eines Heizöltanks, so benötigen Sie hierfür eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung, die wir Ihnen auf besonderen Antrag zur Verfügung stellen.
- Sind Sie Gewerbetreibender, so besitzen Sie für Umweltschäden einen Minimalschutz im Rahmen der sogenannten Umwelthaftpflicht Basisversicherung der Betriebshaftpflichtversicherung. Besitzen Sie jedoch Anlagen oder Stoffe, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - z.B. Heizöltanks, Benzinabscheider - das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) oder andere dem Umweltschutz dienende Bestimmungen fallen (z.B. Bundesimmissionsschutz- gesetz), so muss Ihr Versicherungsschutz entsprechend erweitert werden.
- Eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes über die Umwelthaftpflicht Basisversicherung hinaus ist auch dann nötig, wenn Sie zwar selber vorgenannte Anlagen nicht besitzen, solche oder Teile dafür aber planen, herstellen, liefern, montieren, demontieren, instand halten oder warten.